Wenn ein Kunde beschließt, ein Trampolin gewerblich zu betreiben (etwa indem er es auf einem Campingplatz zur Verfügung stellt), ist der Kunde/Betreiber für die Einhaltung der lokalen Vorschriften für den Betrieb von Fahrgeschäften oder Spielgeräten verantwortlich. Das bedeutet unter anderem, dass der Kunde selbst für die korrekte Montage und Aufstellung des Produkts verantwortlich ist, dass alle Anweisungen in der Anleitung zu befolgen sind, dass die Warnhinweise deutlich sichtbar am Trampolin angebracht werden müssen und dass das Trampolin regelmäßig auf Verschleiß oder andere Mängel geprüft und ordnungsgemäß gewartet werden muss. Hierzu gehört auch die Registrierung und Aufzeichnung der Inspektionen und Wartungstätigkeiten.
Wenn diese Produkte in öffentlichen Bereichen verwendet werden, müssen zusätzliche Warnhinweise am Produkt angebracht werden, um den Vorschriften zu entsprechen (in digitaler Form geliefert).
Wenden Sie sich dazu an Ihren BERG-Händler oder direkt an BERG unter info@bergtoys.com.
Ersatzartikel für diese Produkte können über Dealer Zone oder den Webshop bestellt werden.